Regel 5 - Der Schiedsrichter

Die Vollmacht des Schiedsrichters:
Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die unbeschränkte Vollmacht hat, den
Fußballregeln in dem Spiel Geltung zu verschaffen, für das er nominiert wurde.
Rechte und Pflichten:
Der Schiedsrichter hat
• den Spielregeln Geltung zu verschaffen,
• das Spiel in Zusammenarbeit mit den Schiedsrichter-Assistenten und, wo vorhanden, mit dem
vierten Offiziellen zu leiten,
• sicherzustellen, dass die Bälle der Regel 2 entsprechen,
• sicherzustellen, dass die Ausrüstung der Spieler der Regel 4 entspricht,
• die Zeit zu nehmen und sich Aufzeichnungen über den Verlauf des Spieles zu machen,
• ein Spiel bei irgendeiner Regelübertretung oder aus anderem Grunde zu stoppen, zeitweilig
zu unterbrechen oder abzubrechen,
• ein Spiel bei jedem Eingriff von außen zu stoppen, zeitweilig zu unterbrechen oder
abzubrechen
• das Spiel zu unterbrechen, wenn er einen Spieler für ernsthaft verletzt hält, und zu
veranlassen, dass er vom Spielfeld gebracht wird,
• das Spiel weiterlaufen zu lassen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn er überzeugt davon ist,
dass ein Spieler nur leicht verletzt ist,
• dafür zu sorgen, dass ein Spieler mit blutender Wunde das Spielfeld zur Behandlung verlässt.
Der Spieler darf erst nach einem Zeichen des Schiedsrichters zurückkehren, der sich davon
überzeugt haben muss, dass die Blutung gestoppt wurde,
• von einer Spielunterbrechung abzusehen, wenn dies von Vorteil für diejenige Mannschaft ist,
gegen die eine Regelübertretung begangen wurde, und den ursprünglichen Verstoß zu
bestrafen, wenn der erwartete Vorteil zu dieser Zeit nicht eintritt,
• den schwerer wiegenden Verstoß zu bestrafen, wenn ein Spieler zur gleichen Zeit mehrere
Regelübertretungen beging,
• disziplinarische Maßnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die einen verwarnungs- oder
feldverweiswürdigen Verstoß begangen haben. Er muss dies nicht sofort tun, aber auf jeden
Fall dann, wenn der Ball zum nächsten Male aus dem Spiel ist,
• Maßnahmen gegen Mannschaftsverantwortliche zu ergreifen, die sich nicht
verantwortungsbewusst benehmen, und er darf sie nach eigener Einschätzung vom Spielfeld
und dessen unmittelbarer Umgebung entfernen lassen,
• nach einem Hinweis des Assistenten über Ereignisse zu entscheiden, die er selbst nicht
gesehen hat,
• zu verhindern, dass Personen das Spielfeld betreten, die hierzu nicht berechtigt sind,
• das Spiel fortsetzen zu lassen, nachdem es unterbrochen war und
• der zuständigen Behörde einen Bericht über das Spiel zukommen zu lassen, der
Informationen über die gegen Spieler und/oder Offizielle ausgesprochenen disziplinarischen
Maßnahmen sowie alle besonderen Vorkommnisse vor, während oder nach dem Spiel
enthalten muss.
Entscheidungen des Schiedsrichters:
Seine Entscheidungen über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, sind endgültig.
Er darf eine Entscheidung nur ändern, wenn er festgestellt hat, dass sie falsch war, oder falls er es für
nötig hält, auch auf einen Hinweis eines Schiedsrichter-Assistenten. Voraussetzung hierfür ist, dass
das Spiel noch nicht fortgesetzt war.
Entscheidungen des International Football Association Board:
1. Ein Schiedsrichter (oder, wo ebenfalls nominiert, ein Schiedsrichter-Assistent oder vierter
Offizieller) kann nicht haftbar gemacht werden für
• irgendeine, von einem Spieler, Offiziellen oder Zuschauer erlittene Verletzung,
• irgendeinen Schaden an Eigentum irgendwelcher Art
• irgendeinen, von irgendeinem/r Person, Verein, Gesellschaft, Verband oder einer anderen
Organisation erlittenen Verlust, der aufgrund eines im Einklang mit den Spielregeln oder dem
normalen Vorgehen bei der Leitung und Kontrolle eines Spiels getroffenen Entscheids
entstanden ist oder entstanden sein kann. Dies kann die Entscheidung einschließen,
• ob der Zustand des Spielfeldes oder seiner Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel
zulassen oder nicht,
• ein Spiel aus welchem Grund auch immer abzubrechen,
• über den Zustand der auf dem Feld fest angebrachten Gegenstände oder der während des
Spieles benutzten Ausrüstung, einschließlich Torpfosten, Querlatte, Eckfahnenstangen und
Ball,
• ob er das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf den
Zuschauerrängen unterbricht oder nicht,
• ob er das Spiel unterbricht oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz
bringen zu lassen,
• zu fordern oder darauf zu bestehen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz
gebracht wird,
• ob er einem Spieler gestattet oder verbietet, bestimmte Kleidungs- und
Ausrüstungsgegenstände zu tragen,
• (soweit es in seiner Zuständigkeit liegt) irgendwelchen Personen (einschließlich der
Mannschafts- und Stadionverantwortlichen, Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderen
Medienvertretern) den Aufenthalt in der Nähe des Spielfeldes zu gestatten,
• die er in Übereinstimmung mit den Fußballregeln oder seinen Pflichten trifft, die aus den
Richtlinien der FIFA, einer Konföderation, eines Nationalverbandes oder den Regeln einer
Liga oder den Bestimmungen entstehen, die für ein Spiel gelten.
2. Bei Turnieren oder Wettbewerben, für die ein Ersatz-Schiedsrichter bezeichnet wird, haben
dessen Rolle und Pflichten den vom International Football Association Board erlassenen
Weisungen zu entsprechen.
3. Zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, gehören auch das Ergebnis eines
Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht.
Anweisungen des DFB:
1. Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung die Farbe schwarz
vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen werden.
2. Ist der Schiedsrichter über eine Entscheidung im Zweifel, so befragt er den Schiedsrichter-
Assistenten, ehe er die Entscheidung trifft!
3. Als Zeichen des Schiedsrichters zur Spielfortsetzung können Pfiff, Handzeichen, Zuruf und
bloße Zustimmung zur Ausführung von Abstoß, Eckstoß, Freistoß und Einwurf angesehen
werden.
4. Spielstrafen (Freistoß, Strafstoß) können nur verhängt werden, wenn sich das Vergehen auf
dem Spielfeld ereignet und der Ball im Spiel ist.
5. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen
Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist
jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann,
soll der Schiedsrichter großzügig verfahren. Ein Spielabbruch sollte nur dann erfolgen,
nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind.
6. Hat sich ein Spieler verletzt, fragt ihn der Schiedsrichter, ob eine Behandlung erforderlich ist.
Wenn der Spieler eine Behandlung verlangt, erlaubt der Schiedsrichter bis zu zwei
Mannschaftsbetreuern, das Spielfeld zu betreten. Zur Pflege muss der verletzte Spieler das
Spielfeld verlassen (davon ausgenommen ist der Torhüter). Zu diesem Zweck kann der
Schiedsrichter Sanitäter mit einer Trage anfordern. Der Spieler soll das Spielfeld aber zu Fuß
verlassen, wenn er dazu in der Lage ist, insbesondere dann, wenn er sich in der Nähe einer
Begrenzungslinie befindet. Pro Mannschaft dürfen außer den Trägern nur zwei Personen das
Spielfeld betreten. Nur der Schiedsrichter ist berechtigt, die Rückkehr eines verletzten
Spielers auf das Spielfeld zu erlauben. Der Eintritt kann von irgendeiner Stelle der beiden
Seitenlinien erfolgen, wenn der Ball im Spiel ist, bzw. von irgendeiner Begrenzungslinie, wenn
der Ball nicht im Spiel ist. Der Schiedsrichter kann die Rückkehr des Spielers erst nach
Wiederaufnahme des Spiels erlauben.
7. Der Schiedsrichter hat Verletzungen von Spielern, die ihm von den Vereinen gemeldet
werden, im Spielbericht zu vermerken.
8. Den Spielern ist es gestattet, während Spielunterbrechungen Erfrischungsgetränke zu sich zu
nehmen. Sie müssen sich hierzu jedoch an die Seitenlinie begeben. Hingegen ist es
untersagt, mit Wasser gefüllte Plastiksäcke oder andere Behälter auf das Spielfeld zu werfen.
9. Der Platzverein ist für den Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten
sowohl vor dem Spiel, während des Spieles und nach dem Spiel, als auch beim Verlassen
des Platzes verantwortlich.
10. Der Schiedsrichter kann persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise
mit Gelb-roter oder Roter Karte) gegen Spieler aussprechen, nachdem er und die Spieler das
Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben. Diese Strafbefugnis erstreckt
sich auch auf die Halbzeitpause und endet mit dem Schlusspfiff. Vor dem Spiel des Feldes
verwiesene Spieler können ersetzt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
11. Wenn der Schiedsrichter die Vorteilbestimmung anwendet und der erwartete Vorteil in jenem
Moment nicht eintritt, muss er den Verstoß, der den Vorteil ausgelöst hat, bestrafen. Dies
ermöglicht dem Schiedsrichter abzuwarten, wie sich die Vorteilsituation entwickelt. Wenn sich
nach kurzer Zeit, d. h. nach zwei bis drei Sekunden, kein Vorteil zeigt, muss der
Schiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen und das anfängliche Vergehen bestrafen,
vorausgesetzt, der Ball ist immer noch im Spiel.
12. Eingetragene Auswechselspieler können durch Zeigen der Gelben Karte verwarnt bzw. durch
Zeigen der Roten Karte von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen werden. Bereits
ausgewechselte Spieler unterliegen nicht mehr der Strafgewalt des Schiedsrichters.
13. Auswechselspieler unterliegen zwar dem Entscheidungsrecht des Schiedsrichters,
Spielstrafen (Freistoß, Strafstoß) können aber gegen sie nicht verhängt werden.
14. Tritt eine Mannschaft nicht an, so hat der andere Verein die Pflicht, 45 Minuten zu warten.
Danach ist er berechtigt, das Spiel nicht auszutragen.






Druckbare Version