|
 |
 |
 |
 |
 |
Regel 7 - Dauer des Spieles |
 |
|
Spielzeithälften: Das Spiel besteht, wenn nicht anders zwischen den teilnehmenden Mannschaften und dem Schiedsrichter vereinbart worden ist, aus zwei Spielzeithälften von je 45 Minuten Dauer. Jede Vereinbarung, die Länge der Spielzeithälften zu ändern (z.B. die Absprache, wegen unzureichender Beleuchtung die Halbzeiten auf 40 Minuten abzukürzen), muss vor dem Spiel getroffen werden und mit den Wettbewerbsbestimmungen in Einklang stehen. Halbzeitpause: Den Spielern steht eine Halbzeitpause zu. Diese darf fünfzehn Minuten nicht überschreiten. In den Wettbewerbsbestimmungen muss die Dauer der Halbzeitpause festgelegt sein. Die Dauer der Halbzeitpause kann nur mit Zustimmung des Schiedsrichters geändert werden. Nachspielzeit für verloren gegangene Zeit: Jede verloren gegangene Zeit durch • Auswechslungen, • Verletzungen von Spielern, • Transport verletzter Spieler vom Spielfeld, • Zeitvergeudung oder • jeden anderen Grund muss in der entsprechenden Spielzeithälfte nachgespielt werden. Die nachzuspielende Zeit liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Strafstoß: Wenn ein Strafstoß ausgeführt oder wiederholt werden muss, wird die Dauer der entsprechenden Spielzeithälfte hierfür verlängert, bis er vollzogen ist. Verlängerung: Die Bestimmungen eines Wettbewerbes dürfen festlegen, dass dem Spiel zwei weitere, gleichlange Halbzeiten angefügt werden. Die Bestimmungen von Regel 8 sind hierbei zu beachten. Abgebrochenes Spiel Ein abgebrochenes Spiel wird wiederholt, sofern die Wettbewerbsbestimmungen nichts anderes festlegen. Anweisungen des DFB: 1. Die Halbzeitpause rechnet vom Abpfiff der ersten bis zum Anpfiff der zweiten Halbzeit. Eine Verkürzung der Pause ist mit Zustimmung des Schiedsrichters und der Spielführer möglich. 2. Verloren gegangene Zeit (z. B. Unterbrechung wegen eines Gewitters) muss nachgespielt werden. Vergeudete Zeit (z. B. Spielverzögerungen) wird unter Beachtung der Vorteilbestimmung nachgespielt. 3. Will der Schiedsrichter Zeit nachspielen lassen (Vorteilbestimmung beachten), so hat er diese in der letzten Minute der jeweiligen Spielzeithälfte für alle Beteiligten deutlich sichtbar anzuzeigen. Diese Nachspielzeit kann sich durch besondere Vorkommnisse (z. B. weitere Verletzungen, Torerfolg) noch ändern. 4. Ist bei Entscheidungs- oder Pokalspielen in der normalen Spielzeit keine Entscheidung gefallen, so wird das Spiel um zweimal 15 Minuten verlängert, wenn die Durchführungsbestimmungen der betreffenden Wettbewerbe dies vorsehen. Zwischen dem Ende eines Spieles und einer notwendig werdenden Spielverlängerung dürfen die Mannschaften das Spielfeld nicht verlassen. Die Verlängerung beginnt nach einer Pause von fünf Minuten und erneuter Seitenwahl und wird dann ohne weitere Halbzeitpause fortgesetzt. 5. Ist der Spielstand nach Beendigung der Nachspielzeit unentschieden, so wird das Spiel beendet, sofern nicht ausdrücklich eine Spielentscheidung durch Elfmeterschießen vorgeschrieben ist. 6. Die Verlängerung muss voll ausgespielt werden, wobei in der Halbzeit die Seiten zu wechseln sind. 7. Für A- und B-Juniorenmannschaften darf die Spielverlängerung höchstens 2 x 10 Minuten betragen, für alle anderen Juniorenmannschaften 2 x 5 Minuten. 8. Die Spieldauer von Junioren- und Seniorenspielen (über 35 Jahre) kann von der in Regel 7 festgesetzten Spieldauer abweichen! Sie beträgt bei den A-Junioren 2 x 45 Minuten B-Junioren und -Juniorinnen 2 x 40 Minuten C-Junioren und -Juniorinnen 2 x 35 Minuten D-Junioren und -Juniorinnen 2 x 30 Minuten E-Junioren und -Juniorinnen 2 x 25 Minuten F-Junioren und -Juniorinnen 2 x 20 Minuten 9. Mit der Festlegung der Spielzeit trifft der Schiedsrichter eine Tatsachen-Entscheidung.
|
 |

|
|
Druckbare Version
|
|
 |
|